Wie wir bewerten
Stand 17. August 2026
Bewertungen ohne offengelegten Maßstab sind wertlos. Deshalb steht hier, wonach wir vorgehen.
Die fünf Kriterien der Produktbewertung
Jedes Präparat bekommt in fünf Kategorien ein bis fünf Punkte. Der angezeigte Gesamtwert ist der ungewichtete Durchschnitt — kein Kriterium zählt mehr als ein anderes.
Dosierung
Liegt die Tagesdosis im sinnvollen Bereich? Gemessen wird an drei Größen: der empfohlenen Zufuhr der Fachgesellschaften, der Menge, die für eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe nötig ist, und der Höchstmenge nach BfR oder EFSA.
Fünf Punkte gibt es für eine Dosis, die den Zweck erfüllt und die Höchstmenge einhält. Abzüge gibt es sowohl für Unterdosierung — die häufigste Schwäche billiger Produkte — als auch für Überdosierung, die bei fettlöslichen Vitaminen und Spurenelementen ein echtes Risiko ist.
Verbindung
Welche chemische Form wurde gewählt und wie gut kann der Körper sie verwerten? Magnesiumoxid und Magnesiumbisglycinat stehen beide als „Magnesium“ auf der Packung und unterscheiden sich in der Aufnahme erheblich.
Bewertet wird nach der Datenlage zur Bioverfügbarkeit, die auf jeder Wirkstoffseite im Abschnitt „Verbindungen im Vergleich“ nachzulesen ist.
Reinheit
Wie viele Stoffe stecken drin, die nichts zur Wirkung beitragen? Trennmittel, Farbstoffe, Süßungsmittel, Emulgatoren. Manche sind technisch nötig, viele nicht.
Fünf Punkte gibt es für ein Produkt, dessen Zutatenliste nur aus Wirkstoff und Kapselhülle besteht.
Transparenz
Legt der Hersteller offen, was drin ist und woher es kommt? Dazu zählen: der Gehalt an elementarem Mineralstoff statt nur des Salzgewichts, die Isomerie bei Stoffen, bei denen sie zählt, Herkunftsangaben, ein abrufbares Analysezertifikat je Charge.
Dieses Kriterium bewertet nicht das Produkt, sondern den Umgang des Herstellers mit dem Käufer.
Preis
Bewertet wird ausschließlich der Preis je Tagesdosis, nicht der Packungspreis. Erst diese Umrechnung macht eine 30-Tage-Packung mit einer 240er-Dose vergleichbar. Die Zahl steht bei jedem Produkt.
Die Evidenzskala der Wirkstoffe
Jeder Wirkstoff trägt eine Einstufung von 1 bis 5. Sie bewertet die Qualität der Studienlage, nicht die Stärke der Wirkung.
| Stufe | Bedeutung |
|---|---|
| 1 | Einzelne Hinweise, überwiegend Labor- oder Tierversuche |
| 2 | Erste Studien am Menschen, uneinheitliche Ergebnisse |
| 3 | Mehrere kontrollierte Studien, Bild noch nicht geschlossen |
| 4 | Gut untersucht, überwiegend übereinstimmende Ergebnisse |
| 5 | Sehr gut belegt, von Fachgesellschaften anerkannt |
Eine hohe Stufe bedeutet nicht, dass eine Ergänzung sinnvoll ist. Vitamin D erreicht Stufe 5, weil seine Rolle im Körper zweifelsfrei geklärt ist — nicht, weil jeder Mensch ein Präparat braucht.
Bei kleinen, kurzen oder herstellerfinanzierten Studien vergeben wir höchstens Stufe 3, auch wenn die Ergebnisse positiv ausfallen.
Welche Quellen wir verwenden
In dieser Reihenfolge:
- Behörden und Fachgesellschaften — EFSA, BfR, DGE, EMA, RKI, BfArM
- Systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen — Cochrane und vergleichbare
- Randomisierte kontrollierte Studien
- Beobachtungsstudien, deutlich als solche gekennzeichnet
Nicht verwendet werden Herstellerbroschüren, Erfahrungsberichte und Studien, die ausschließlich auf Anbieterseiten veröffentlicht sind.
Jede Wirkstoffseite führt ihre Belege am Ende auf, mit Verweis zur Quelle, soweit sie öffentlich zugänglich ist.
Wie Provisionen unsere Bewertung beeinflussen
Gar nicht — und das lässt sich an einem Punkt festmachen: Die Bewertungskriterien enthalten keinen Posten, der mit der Provisionshöhe zusammenhängt. Ein Produkt mit hoher Provision und schlechter Dosierung bekommt schlechte Noten.
Wir nehmen kein Geld für Aufnahme in die Datenbank, für bessere Platzierung oder für bestimmte Formulierungen. Wenn ein Anbieter das anfragt, lehnen wir ab.
Was wir nicht behaupten: dass diese Konstruktion frei von Interessenkonflikten wäre. Eine Seite, die an Verkäufen verdient, hat ein Interesse an Verkäufen. Das ist der Grund, warum wir den Maßstab hier offenlegen — damit du unsere Urteile gegen unsere Kriterien prüfen kannst.
Wie oft wir aktualisieren
Jeder Eintrag trägt ein Standdatum. Wirkstoffseiten prüfen wir, sobald eine Behörde ihre Bewertung ändert — etwa als die EFSA 2023 die Obergrenze für Vitamin B6 von 25 auf 12 mg senkte. Produktdaten veralten schneller, vor allem beim Preis; maßgeblich ist immer der Preis auf der Zielseite des Händlers.
Fehler melden
Wenn dir ein Fehler auffällt — eine falsche Zahl, eine überholte Bewertung, ein toter Beleg —, schreib uns. Korrekturen vermerken wir im Standdatum.