Warum hier nichts versprochen werden darf
Curcumin ist ein Lehrstück für die Lücke zwischen Studienlage und Rechtslage. Es gibt Tausende
Veröffentlichungen zu entzündungsbezogenen Wirkungen, und einige klinische Studien zu
Gelenkbeschwerden sehen ordentlich aus. Zugelassen ist trotzdem keine einzige gesundheitsbezogene
Angabe.
Der Grund liegt nicht an Curcumin, sondern am Verfahren: Die EU-Kommission hat 2010 die Bewertung
pflanzlicher Stoffe ausgesetzt, weil sich Lebensmittel- und Arzneimittelrecht in die Quere kamen.
Seither hängen rund 2000 Anträge in der Warteschleife — weder zugelassen noch abgelehnt. Wer auf
einem Etikett trotzdem eine Wirkung behauptet, riskiert eine Abmahnung.
Das eigentliche Problem: die Aufnahme
Curcumin ist fettlöslich, wird in der Darmwand sofort umgebaut und über die Leber rasch
ausgeschieden. Von reinem Curcuminpulver gelangt kaum etwas ins Blut. Deshalb arbeitet die
Branche mit Tricks: Piperin aus schwarzem Pfeffer bremst den Abbau, Mizellen und
Phospholipid-Komplexe verbessern die Löslichkeit.
Beim Vergleich zweier Präparate ist die Milligrammzahl auf der Packung deshalb wenig
aussagekräftig. 200 mg mizellares Curcumin können mehr im Blut ankommen lassen als 1500 mg
Standardextrakt. Wo mit „x-fach bioverfügbar“ geworben wird, lohnt der Blick auf den
Vergleichsmaßstab — die Bezugsgröße ist fast immer unformuliertes Curcuminpulver, also der
denkbar schlechteste Ausgangspunkt.
Piperin ist nicht harmlos
Der Mechanismus, der Curcumin verfügbarer macht, macht auch Medikamente verfügbarer. Piperin
hemmt Enzyme des Arzneimittelabbaus. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, greift besser zu einer
piperinfreien Formulierung.